06.04.2008
|
|
„Dem Unsinn ein Ende setzen!“
Resolution gegen die Erbschaftssteuerpläne der Großen Koalition
„Seit 1906 erprobt und kein bischen bewährt.“
So präsentiert sich die Erbschaftssteuer in Deutschland, frei nach dem Werbeslogan des Familienunternehmens Underberg („seit 1846 erprobt und bewährt“).
Auf Basis des 1. Reichserbschaftsteuergesetzes von 1906 schleppt Deutschland seit Jahrzehnten ein veraltetes, unternehmerfeindliches, bürokratisches und für Staat wie Wirtschaft völlig unwirtschaftliches Relikt mit sich herum.
Die gerade erst bestätigte Problematik der Verfassungskonformität der Erbschaftssteuer in ihrer heutigen Ausgestaltung sollte Chance für die Politik sein, endlich mutige Schritte zur Abschaffung dieses Ballastes für unser Land zu tun.
Stattdessen verschlimmert die Große Koalition die Situation mit den vorgesehenen Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht. Hier gibt es keine Entschuldigung für die CDU: Man muss aus Koalitionsdisziplin nicht jedes Unheil für die Deutsche Wirtschaft in Kauf nehmen.
Aus diesem Grund fordern wir die CDU Nordrhein-Westfalen auf, im Bundesrat der Erbschaftssteuernovelle nicht zuzustimmen und das Gesetz auslaufen zu lassen.
Wir fordern die Parlamentarier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, dem Gesetz weder in dieser Fassung noch in irgendeiner anderen Kompromissfassung zuzustimmen.
Beispielhaft an fünf Punkten wollen wir erklären, warum wir diese Reform aus Sicht von Unternehmenserben ablehnen.
I. Die Lohnsummenregelung ist untragbar.
Nach den Plänen der Bundesregierung werden nur dann 85% des Firmenvermögens erbschaftssteuerfrei gelassen, wenn über 10 Jahre die Lohsumme des Unternehmens nicht 70% des Ausgangswertes überschreitet. Ist dies nur einmal der Fall, so wird die komplette Erbschaftssteuer nachträglich fällig. Diese Regelung basiert auf einem planwirtschaftlichen Weltbild. Sie bedeutet die ziemlich sichere Insolvenz des Unternehmens aufgrund zu geringer liquider Mittel. Sie wird den Willen zur Unternehmensübernahme nachhaltig senken, weil kein junger Firmenerbe die Lohnsumme in einer solchen Weise garantieren kann.
II. Die Garantie einer Betriebsfortführung über mindestens 15 Jahre hat mit freier Marktwirtschaft nichts zu tun
Die Reduzierung der Erbschaftssteuer wird sofort aufgehoben, wenn das Unternehmen vor Ablauf von 15 Jahren nicht mehr fortgeführt wird. Diese Begrenzung ist ökonomischer Unsinn und wird dazu führen, dass Firmen gegen Ende der Frist ohne Geschäftsmodell, ohne Markt und wahrscheinlich im Zustand der Insolvenzverschleppung weitergeführt werden. Dies ist ein „Insolvenzverschleppungsförderungsgesetz“
Verfassungsrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit §12 GG und § 14 GG stellen sich darüber hinaus. Eine verfassungsfeste Erbschaftssteuerreform steht erneut in Frage.
III. Die Begrenzung auf Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25% Anteile als begünstigtes Betriebsvermögen ist willkürlich
Bei vielen seit Jahrzehnten bestehenden mittelständischen Unternehmen wird, durch die Erbfolge bedingt, die Beteiligungsquote von 25% nicht erreicht. Ein Wegfall der Begünstigung als Betriebsvermögen würde in solchen Fällen zu wachstumsschädlichen Steuerbelastungen führen.
Zwar wird in § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG-E eine sog. Bündelungsregelung eingefügt, wonach zur Berechnung der Beteiligungsgrenze auch die Anteile weiterer Gesellschafter hinzugerechnet werden, wenn „Erblasser oder Schenker und die weiteren Gesellschafter unwiderruflich untereinander verpflichtet sind, über die Anteile nur einheitlich zu Verfügen …“. Es ist jedoch fraglich, wie die Formulierung „nur einheitlich zu verfügen“ zu verstehen ist. Falls darin auch die Verpfändung von Anteilen an Kreditinstitute gemeint ist, so würde dies zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Refinanzierung des mittelständischen Unternehmers führen. Hier ist eine gesetzliche Klarstellung dringend geboten.
IV. Der Ausschluss von „schädlichen Verfügungen“ innerhalb von 15 Jahren ist eine untragbare Einschränkung der unternehmerischen Freiheit
Der vorgesehene Behaltenszeitraum von 15 Jahren, statt bisher 5 Jahre, stellt für den übernehmenden Unternehmer ein nahezu unkalkulierbares Risiko dar. Die Veränderungsgeschwindigkeit in der Wirtschaft erfordert ein ebenfalls rasches Anpassen der Unternehmensstrukturen. Die vorgesehenen umfangreichen schädlichen Verfügungen - von der möglicherweise notwendigen Liquidierung, einer Überentnahme, dem Verkauf der Firma oder auch nur von Betriebsteilen oder der Übertragung der Anteile einer KG an eine Personengesellschaft - innerhalb der Behaltensfrist stehen jeder Veränderungsnotwendigkeit deutlich entgegen.
Investitions- und den Bestand sichernde Umstrukturierungsentscheidungen werden dadurch aufgeschoben und damit Arbeitsplätze gefährdet.
V. Die Ausnahmen von der Begünstigung sind willkürlich und unsinnig
a) an Dritte zur Nutzung überlassene Grundstücke
b) unter 25%ige Anteile an Kapitalgesellschaften
c) Wertpapiere oder vergleichbare Forderungen
d) Anteile an gewerblichen Personengesellschaften, wenn das Verwaltungsvermögen über 50% beträgt.
Insbesondere Betriebe der Wohnungswirtschaft, darunter auch viele mittelständische Firmen, sowie Risikokapitalgesellschaften sind von der Neuregelung betroffen. Dabei stellen Risikokapitalgesellschaften gesamtwirtschaftlich eine tragende Säule der Finanzierung von High-Tech-Unternehmen dar, also gerade die Unternehmen, die im „Hochlohnland“ Deutschland eine Zukunft haben.
Des Weiteren sehen wir negative Auswirkungen dieser Ausnahmeregelung im Bauhandwerk und im Dienstleistungssektor, da insbesondere Unternehmen der Wohnungswirtschaft Auftraggeber dieser Branchen darstellen und somit auch Arbeitsplätze in diesen Branchen sichern und ausbauen.
Deswegen:
- Angesichts viel zu niedriger Eigenkapitalquoten im Deutschen Mittelstand…
- Angesichts des enormen bürokratischen Aufwandes des Gesetzes…
- Angesichts der machbaren Gegenfinanzierung des Aufkommen von etwa 4 Mrd. Euro….
- Angesichts begründeter verfassungsrechtlicher Bedenken der grundsätzlichen Zuständigkeit des Bundes bei der Regelung des Erbrechts sowie der Doppelbesteuerungsproblematik…
… fordern wir CDU und CSU auf, glaubwürdig zu bleiben und das zu tun, was für Wachstum, Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärkt, weitere für die Politik peinliche Urteile aus Karlsruhe verhindert und gleichzeitig auch die Bürger von der Last des Nachweises der Erbschaftshöhe und -struktur befreit.
|